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Aus unserer Abteilung: Boxen

Sport zu zweit erlaubt - aber mit Abstand

Wir haben Euch am Samstag über die neuesten Coronaregelungen informiert, auch über die Lockerung hinsichtlich des Sports zu zweit. In der Freude über die Lockerung haben wir aber leider übersehen, dass auch beim Sport zu zweit im Freien der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten und physische Kontakte auf ein Minimun reduziert werden sollen. Sparring ist also weiterhin nicht möglich!

Daher zur Klarstelllung: Sport im Freien ist mit einer weiteren Person erlaubt, ABER:
Physische Kontakte müssen weiter vermieden werden, der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt auch beim Sport zu zweit.

Zum Nachlesen:
Sport zu zweit erlaubt: § 5 Absatz 3 Nr. 7 des 2. BayIfSMV
Physische Kontakte vermeiden, Mindestabstand von 1,5 m einhalten: § 5 Absatz 1 des 2. BayIfSMV
siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

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