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Aus unserer Abteilung: Volleyball

Schutz- und Hygienekonzept der Landeshauptstadt München zur Nutzung der städtischen Schulsporthallen

gültig ab 08.09.2020

Präambel

Die Landeshauptstadt München, das Referat für Bildung und Sport stellt die Schulsporthallen ab 08.09.2020 unter den im folgenden genannten Voraussetzungen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung. Die Sportanbieter tragen eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsregeln, insbesondere da eine Wechselnutzung von Schule und Sport besonders hohe Anforderungen an die strikte Einhaltung der Schutzvorschriften stellt.
Nur durch einen verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten mit den Schutzmaßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Lockerungen für den Sport nicht wieder zurückgenommen werden müssen.

Allgemeine Schutzvorschriften

Grundlage für die Nutzung der Schulsporthallen sind die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung sowie der Rahmenhygieneplan des Bayerischen Staatsministeriums für Inneres, Sport und Integration in der jeweils gültigen Fassung.
Die Sportvereine und Sportanbieter (im folgenden „Nutzer“) sind zur Einhaltung und Durchsetzung folgender Regeln in den städtischen Schulsporthallen verpflichtet:

1. Jeglicher Körperkontakt außerhalb der Trainingsgruppen muss unterbleiben (Begrüßung, Verabschiedung). Das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird; dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe in
Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen.
2. Trainingseinheiten sind auf maximal 120 Minuten beschränkt.
3. Die Nutzung von Duschen ist untersagt, wenn und soweit nicht die Nutzung durch Aushang der Landeshauptstadt München ausdrücklich zugelassen ist. Die Nutzung von Umkleiden ist unter Einhaltung des Abstandsgebots erlaubt, es ist eine Mund-
Nasen-Bedeckung zu tragen.
4. Vorhandene WC-Anlagen können genutzt werden; die WCs dürfen stets nur von einer Person betreten werden, wenn und soweit nicht anderweitige Nutzung durch Aushang der Landeshauptstadt München ausdrücklich zugelassen ist. Es ist eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen.
5. Beim Betreten und Verlassen der Sporthalle sind Wartezeiten zu vermeiden.
6. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
7. Außerhalb der sportlichen Aktivität besteht in der Sporthalle sowie auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
8. Zuschauer sowie Begleitpersonen sind nicht erlaubt.
9. Trainierenden, die Krankheitssymptome aufweisen, ist das Betreten der Sporthalle und die Teilnahme am Training untersagt.
10. Die allgemeinen Regelungen zur Händehygiene sowie die „Hust-Etikette“ sind einzuhalten.
11. Bei Trainings/Sportangeboten, die als Kurse mit regelmäßigen Terminen abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einem festen Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen Kursleiter/Trainer betreut wird.
12. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittlung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
13. Der/die verantwortliche Übungsleiter/in macht gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, konsequent vom Hausrecht Gebrauch.

Besondere Schutzvorschriften in Schulsporthallen

1. Das Training ist so zu beenden, dass während der Belegungszeit eine Pause von 30 Minuten zwischen verschiedenen Trainingsgruppen eingehalten werden kann; diese Pause soll sicherstellen, dass sich die verschiedenen Trainingsgruppen beim Betreten bzw. Verlassen der Sporthalle nicht begegnen. Zudem ist der Nutzer in dieser Zeit verpflichtet, die notwendigen Lüftungs- und Reinigungsmaßnahmen durchzuführen.
2. Während der Trainingseinheiten ist sicher zu stellen, dass ein Austausch von Trainingsgeräten zwischen mehreren Personen möglichst vermieden wird.
3. Es dürfen nur vereinseigene Bälle verwendet werden, die Benutzung von Bällen aus dem Schulbestand ist untersagt.
4. Der/die verantwortliche Übungsleiter/in ist dazu verpflichtet, nach Beendigung der Trainingseinheit dafür Sorge zu tragen, dass
4.1. alle verwendeten Sport- und Ausstattungsgegenstände (Bälle, Halterungen, Matten, Geräte, Tore etc.) gereinigt werden.
4.2. die berührten Kontaktflächen in der Schulsporthalle, insbesondere Tür- und Fenstergriffe oder Schalter sowie die Armaturen und Kontaktflächen in den WCs gereinigt werden. Für die Reinigung eignen sich am besten feuchte Einmal-Reinigungstücher, mit denen die Flächen abgewischt werden. Alternativ können haushaltsübliche Mittel (Wasser und Seife/Spülmittel verwendet werden. Eine Desinfektion ist nicht notwendig.
4.3. Städtische Sport- und Ausstattungsgegenstände nicht mit Desinfektionsmitteln behandelt werden, da dadurch Schäden entstehen können.
5. Die für die Reinigung notwendigen Ausstattungsgegenstände sind vom Nutzer selbst zu beschaffen.
6. Die Durchführung der Reinigung sowie der Lüftung nach unten genanntem Lüftungskonzept ist vom Nutzer zu dokumentieren. In den Sporthallen werden entsprechende Listen zur Verfügung gestellt.
7. Trainingsteilnehmer*innen, die nicht mit den vorgeschriebenen Reinigungs- und Lüftungsmaßnahmen betraut sind, müssen die Sporthalle unverzüglich nach Ende der Trainingseinheit zu verlassen.Trainingsteilnehmer*innen, die mit den vorgeschriebenen
Reinigungs- und Lüftungsmaßnahmen betraut sind, haben unverzüglich nach Durchführung dieser Tätigkeiten die Sporthalle zu verlassen.
8. Der Nutzer informiert die Landeshauptstadt München unverzüglich über besondere Vorkommnisse während der Sporthallennutzung (z.B. fehlende Ausstattung mit Flüssigseife oder Einmalhandtüchern, Fehlverhalten von Personen)
Lüftungskonzept Zwischen den Trainingsgruppen ist ein zeitlicher Puffer von 15 Minuten vom Nutzer einzuhalten, damit ausreichend Zeit zum Lüften besteht. Die jeweils anwesenden Übungsleiter*innen sind dafür verantwortlich, dass
1. Türen und Fenster während des Trainings möglichst geöffnet sind
2. nach Ende des Trainings alle Fenster und Türen mindestens 15 Minuten geöffnet werden (Stoßlüften)
Vorhandene Lüftungsanlagen werden vom Referat für Bildung und Sport technisch so eingestellt, dass ein Optimum an Frischluftzufuhr erfolgen kann.

In Abhängigkeit vom Raumvolumen sowie im Hinblick auf eine notwendige Begrenzung der
Personenzahl werden folgenden Höchstpersonenzahlen festgelegt:
Kleinsporthalle Höchstpersonenzahl 10
Einfachhalle Höchstpersonenzahl 15
Doppelsporthalle Höchstpersonenzahl 30
Dreifachsporthalle Höchstpersonenzahl 45

Sportartspezifische Hygienekonzepte

Verschiedene bayerische Sportverbände haben sportartspezifische Hygienekonzepte erstellt.
Soweit hier besondere Regelungen getroffen sind, sind diese ergänzend zu beachten. Sofern Vorgaben der Verbände mit den hier genannten städtischen Regelungen kollidieren, haben die städtischen Regelungen stets Vorrang.

Hinweis- und Belehrungspflichten
Die Nutzer geben dieses Schutz- und Hygienekonzept der Landeshauptstadt München zur Nutzung der städtischen Schulsporthallen allen Übungsleiter*innen gegen Unterschrift zur Kenntnis. Dies ist zu dokumentieren und der Stadt auf Verlangen nachzuweisen.
Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, die Trainingsteilnehmer*innen ebenfalls in geeigneter Weise über dieses Schutz- und Hygienekonzept zu informieren.

Kontrolle der Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen

Das Referatfür Bildung und Sport wird die Einhaltung der Auflagen stichprobenartig kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Unsere Sponsoren:

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