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Aus unserer Abteilung: Fitness-Haeberlstrasse

Licht wieder an - Fitnessbetrieb darf ab Freitag, 21.05.21, wieder starten

Licht wieder an - wir können (mit Auflagen, siehe unten) unseren Fitnesbetrieb ab Freitag, 21.5.21, wieder aufnehmen!

Es darf jede/-r trainieren die/der:

ein negatives tagesaktuelles (max. 24h) Schnelltest Ergebnis vorweisen kann
ein negatives PCR Testergebnis (max. 48h)
eine zweifach Impfung nachweisen kann (14 Tage nach zweiter Impfung)
als Genesene gilt (max. 6 Monate nach Infektion)

Nachweise müssen zu jedem Training mirgebracht werden.


genaue Infos dazu unten...


Öffnungszeiten:

Mo-Fr von 9.00-21.00 Uhr

Sa, So und feiertags von 10.00-16.00 Uhr

Voranmeldung ist vorerst nicht nötig.

Bei großer Nachfrage, und wenn wir eure Betreuung gewährleisten können, werden wir die Öffnungszeiten erweitern.

Das Hygienekonzept ist nahezu indentisch zu dem vom letzten Jahr. Informationen dazu bekommst du am Check In.

Maske ist in den Gängen vorgeschrieben.

Beim Training herrscht keine Maskenpflicht.

Umkleiden (9 pro gleichzeitig) und Duschen (4 pro gleichzeitig) sind wieder geöffnet.

Wir freuen uns dich wieder auf unseren frisch renovierten Trainingsflächen begrüßen zu dürfen.

hier noch genauere Informationen wer trainieren darf:

Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

 

Es gelten folgende Voraussetzungen:

Getestet: PCR-Tests: Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen worden sein.
Schnelltests: Antigentests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen worden sein.
Geimpfte und genesene Personen sind vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.
Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.

Falls du noch Fragen hast melde dich gerne unter fitness@mtv-muenchen.de oder tel. 089-538860325

Bleib gesund!

Unsere Sponsoren:

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