Aktuelles

Aus unserer Abteilung: Fitness-Haeberlstrasse

Ab Montag 23.8.21 Fitnesstraining nur mit 3G Nachweis möglich

hier für alle, die den allgemeinen MTV Newsletter nicht aboniert haben, die Information.

Der Inzidenzwert für München betrug am Samstag 48,5 am heutigen Sonntag war er etwas niedriger mit 45,3 jedoch immer noch über 35. Ab Montag gilt eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Damit greift ab Montag, 23. August 2021 die 3G-Regel: Am Training kann man nur noch geimpft, genesen oder negativ getestet teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Teilimpfung (bei den meisten Impfstoffen wie Biontec/Comirnaty, Moderna oder Astrazeneca nach der zweiten Teilimpfung, bei Johnson&Johnson nach der ersten Impfung; wenn man genesen ist und dannach eine Teilimpfung - egal mit welchem Impfstoff - erhalten hat, gilt man auch als vollständig geimpft).

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme (Spucke oder Nasenabstrich), NICHT auf den Zeitpunkt, in dem ihr das Testergebnis erhaltet! Selbsttests gelten nicht.

Es besteht keine Testpflicht für Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Unsere Trainer/-innen müssen, die 3G kontrollieren. Bringt einfach zum Check-In auf der Galerie euren Nachweis mit. Wer keinen Beleg (Testergebnis, Impfausweis usw.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

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