Ihre Fragen - unsere Antworten

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im MTV ist nicht auf eine bestimmte Dauer festgelegt und verlängert sich mit jedem Kalenderjahr automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt eines Beitritts. Das heißt, zur Beendigung muss die Mitgliedschaft gekündigt werden.

Sowohl ein Austritt aus dem MTV (Hauptverein) als auch von einer einzelnen Abteilung ist für Erwachsene nur zum jeweiligen Jahresende (31.12.) möglich. Die Hauptvereinsmitgliedschaft muss zusätzlich mindestens sechs Monate bestehen, um gekündigt werden zu können. Hierzu ist Ihre schriftliche Kündigung (per Brief oder E-Mail an info@mtv-muenchen.de) erforderlich, die bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Jahres nachweislich bei uns in der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Wir senden in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an Dich zurück (i.d.R. per Mail, außer wir haben keine Mailadresse hinterlegt). Wenn Du keine Rückmeldung bekommst, wende Dich lieber noch einmal an uns, um sicher zu stellen, dass Deine Kündigung uns erreicht hat. Nur mit dieser Bestätigung und mit ausgeglichenem Kontostand (d.h. es besteht kein Beitragsrückstand), wird die Kündigung wirksam.

Der Austritt vom Hauptverein und aus einer einzelnen Abteilung ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ebenfalls nur zum Jahresende und beim Hauptverein erst nach sechsmonatiger Mitgliedschaft möglich. Möglich ist allerdings ein Abteilungswechsel zum 30.06., d.h. wenn ein Kind / ein Jugendlicher aus einer Abteilung aus- und gleichzeitig in eine andere Abteilung eintritt. Auch hier gilt die schriftliche Frist von einem Monat.

In den Programmen der Kindersportschule und der Kinder-/Jugendkletterkurse ist der Austritt schuljahresbedingt statt zum 30.6. zum 31.7. möglich. Auch hier muss die Austrittsabsicht schriftlich und bis zu einem Monat im Voraus erfolgen.

Ein Austritt aus der Fußballschule ist immer zum 31.08. eines Jahres möglich.

Registriere Dich ganz einfach im Mitglieder-Login-Bereich und buche deine zusätzliche Sportart. Du musst nicht mehr das gesamte Anmeldeformular vom Mitgliedsantrag ausfüllen.

Wenn Du aus München wegziehst und somit nicht mehr an unserem Sportprogramm teilnehmen kannst, besteht die Möglichkeit eines vorzeitigen Vereinsaustritts. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass Du uns Deinen Wegzug nachweist (in der Regel durch eine Kopie der Meldebestätigung am neuen Wohnort). Wir werden Dir dann – wie bei der Kündigung - den Austritt zu dem aus dem Nachweis hervorgehenden Datum bestätigen und den für die Zeit nach Deinem Austritt bereits bezahlten Beitrag zurückerstatten.

Bitte beachte, dass wir eine Kündigung bzgl. eines Wohnortwechsels nur für maximal drei Monate rückwirkend berücksichtigen können. Teile uns diesen also möglichst zeitnah mit.

Für genau diese drei Fälle können wir Dich vom Beitrag befreien. Wenn Du aufgrund von Verletzung oder Krankheit längere Zeit (mindestens einen Monat) keinen Sport ausüben kannst, lege uns ein ärztliches Attest vor, aus welchem sowohl die Sportunfähigkeit als auch der Zeitraum dafür hervorgeht.

Bei Schwangerschaft reiche uns einen Nachweis ein, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Wir können Dich max. drei Monate vor dem Entbindungstermin und max. sechs Monate nach dem Entbindungstermin beitragsfrei führen.

Und wenn Du für längere Zeit nicht im Lande bist (mind. ein Monat), lass uns einen Nachweis über die Dauer Deiner Abwesenheit zukommen.

Die Nachweise müssen bei uns bis spätestens drei Monate nach dem Ereignis eingehen, damit wir sie berücksichtigen können. Bereits gezahlte Beiträge für diese Zeiträume werden als Guthaben auf Deinem Beitragskonto gutgeschrieben.

 

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