Ihre Fragen - unsere Antworten

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im MTV ist nicht auf eine bestimmte Dauer festgelegt und verlängert sich mit jedem Kalenderjahr automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt eines Beitritts. Das heißt, zur Beendigung muss die Mitgliedschaft gekündigt werden.

Sowohl ein Austritt aus dem MTV (Hauptverein) als auch von einer einzelnen Abteilung ist für Erwachsene nur zum jeweiligen Jahresende (31.12.) möglich. Die Hauptvereinsmitgliedschaft muss zusätzlich mindestens sechs Monate bestehen, um gekündigt werden zu können. Hierzu ist Ihre schriftliche Kündigung (per Brief oder E-Mail an info@mtv-muenchen.de) erforderlich, die bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Jahres nachweislich bei uns in der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Wir senden in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an Sie zurück (deswegen geben Sie bitte immer Ihre aktuelle Adresse mit an). Wenn Sie keine Rückmeldung bekommen, wenden Sie sich lieber noch einmal an uns, um sicher zu stellen, dass Ihre Kündigung uns erreicht hat. Nur mit dieser Bestätigung und mit ausgeglichenem Kontostand (d.h. es besteht kein Beitragsrückstand), wird die Kündigung wirksam.

Der Austritt vom Hauptverein und aus einer einzelnen Abteilung ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ebenfalls nur zum Jahresende und beim Hauptverein erst nach sechsmonatiger Mitgliedschaft möglich. Möglich ist allerdings ein Abteilungswechsel zum 30.06., d.h. wenn ein Kind / ein Jugendlicher aus einer Abteilung aus- und gleichzeitig in eine andere Abteilung eintritt. Auch hier gilt die schriftliche Frist von einem Monat.

In den Programmen der Kindersportschule und der Kinder-/Jugendkletterkurse ist der Austritt schuljahresbedingt statt zum 30.6. zum 31.7. möglich. Auch hier muss die Austrittsabsicht schriftlich und bis zu einem Monat im Voraus erfolgen.

Wir haben bereits Anfragen erhalten, ob Beiträge wegen der Coronasperre zurückerstattet werden. Was hier bei einem klassischen Dienstleister, z.B. einem Fitnessstudio, möglich ist (im Dienstleistungsbereich gilt grundsätzlich: Keine Leistung ohne Gegenleistung), ist bei Vereinen gänzlich anders geregelt: Die Sporttreibenden im MTV sind Mitglieder und damit bilden sie selbst den MTV, sind also viel mehr als nur Kunden eines kommerziellen Sportanbieters. Der MTV basiert damit auf seinen Mitgliedern, er wird durch diese selbst verwaltet, darf keine Gewinne erzielen und ist seinem gemeinnützigen Zweck verpflichtet. Das hat für alle Seiten Vorteile: Mitglieder haben umfangreiche Möglichkeiten, den Verein nach ihren Vorstellungen mitzugestalten, sie profitieren von günstigen Mitgliedsbeiträgen, im Gegenzug kann der MTV auf langjährige Zugehörigkeit vertrauen. Der MTV hat auch dadurch Planungssicherheit, dass Mitglieder den MTV nur zum Jahresende regulär verlassen. Sollte das Sporttreiben nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein (wie aktuell aufgrund der Corona-Sperre durch die Regierung, oder zuletzt durch erforderliche Baumaßnahmen), kann grundsätzlich keine Beitragserstattung gefordert werden.

Zum besseren Verständnis hilft vielleicht folgender Vergleich: Dem MTV gehört das gesamte Vereinsvermögen einschließlich des Gebäudes, Ihr seid als Mitglieder Teil des MTV, und damit "gehört" Euch das Vereinsvermögen anteilig. Wenn Ihr nun zum Beispiel selbst Eigentümer eines Gebäudes seid, und dieses für eine gewisse Zeit nicht nutzen könnt (sei es wegen Corona, Baumaßnahmen oder sonstigem), dann habt als Eigentümer auch keine Ansprüche wegen zeitweiliger Unbenutzbarkeit (gegen Euch selbst). Genauso verhält es sich beim MTV als Eurem Verein: den Mitgliedern stehen keine Ansprüche auf Beitragserstattung, Sonderkündigungsrecht o.ä. zu, wenn Anlagen zeitweise nicht nutzbar sind.

Stellt Euch bitte auch einmal vor, jedes Mitglied würde nun die Mitgliedschaft kündigen, um sich die Beiträge zu sparen. Wir wären umgehend insolvent und könnten Euch dann bei Eurem vielleicht beabsichtigten Wiedereintritt für die Zeit nach Corona unser Sportangebot gar nicht mehr bieten. Angesicht der niedrigen Mitgliedschaftsbeiträge denken wir, dass es auch verschmerzbar sein sollte, wenn der MTV für eine vorübergehende Zeit geschlossen ist.

Anders ist es übrigens bei Kursgebühren (Kletterkurse usw.): Hier handelt es sich um den oben beschriebenen Fall: Solange der Kurs nicht angeboten werden kann, entfällt auch die Kursgebühr. Soweit diese schon bezahlt wurde, werden wir die Gebühr anteilig, d.h. für die Zeit des tatsächlichen Kursausfalls, zurückerstatten. Die Rückzahlung wird nun von uns automatisch veranlasst, Ihr braucht Euch deswegen also nicht mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

Registriere Dich ganz einfach im Mitglieder-Login-Bereich und buche deine zusätzliche Sportart. Du musst nicht mehr das gesamte Anmeldeformular vom Mitgliedsantrag ausfüllen.

Wenn Sie aus München wegziehen und somit nicht mehr an unserem Sportprogramm teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eines vorzeitigen Vereinsaustritts. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass Sie uns Ihren Wegzug nachweisen (in der Regel durch eine Kopie der Meldebestätigung am neuen Wohnort). Wir werden Ihnen dann – wie bei der Kündigung - den Austritt zu dem aus dem Nachweis hervorgehenden Datum bestätigen und den für die Zeit nach Ihrem Austritt bereits bezahlten Beitrag zurückerstatten.

Bitte beachten Sie, dass wir eine Kündigung bzgl. eines Wohnortwechsels nur für maximal drei Monate rückwirkend berücksichtigen können. Teilen Sie uns diesen also möglichst zeitnah mit.

Für genau diese drei Fälle können wir Sie vom Beitrag befreien. Wenn Sie aufgrund von Verletzung oder Krankheit längere Zeit (mindestens einen Monat) keinen Sport ausüben können, legen Sie uns ein ärztliches Attest vor, aus welchem sowohl die Sportunfähigkeit als auch der Zeitraum dafür hervorgeht.

Bei Schwangerschaft reichen Sie uns einen Nachweis ein, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Wir können Sie max. drei Monate vor dem Entbindungstermin und max. sechs Monate nach dem Entbindungstermin beitragsfrei führen.

Und wenn Sie für längere Zeit nicht im Lande sind (mind. ein Monat), lassen Sie uns einen Nachweis über die Dauer der Abwesenheit von München zukommen.

Die Nachweise müssen bei uns bis spätestens drei Monate nach dem Ereignis eingehen, damit wir sie berichtigen können. Bereits gezahlte Beiträge für diese Zeiträume werden als Guthaben auf Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben.

 

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