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neue Corona-Regel

Am gestrigen Freitag ist der Gesetzestext mit den neuen Coronaregeln erschienen. Danach gilt ab Montag, dem 23. August, bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in vielen Bereichen die 3G-Regel: So darf nur, wer vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, ab dem 23. August Indoor-Sport treiben. Outdoor (Inzidenzwertunabhängig) und indoor bei einem Inzidenzwert von unter 35 entfällt die 3G-Regel.

Den aktuellen Inzidenzwert für München kannst Du hier einsehen: https://www.muenchen.de/aktuell/2020-03/coronavirus-muenchen-infektion-aktueller-stand.html. Damit die oben genannten Regelungen greifen, muss der Inzidenzwert in München an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegen, zur Lockerung der Maßnahmen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35. Die Regelungen treten dann jeweils am übernächsten Tag in Kraft. In München lag der Inzidenzwert am Donnerstag und Freitag bereits über 35. Wir informieren Dich auf unserer Corona-Seite über die die aktuell geltenden Regelungen.

Sind negative Testergebnisse Voraussetzung zur Teilnahme am Sportbetrieb, gelten folgende Regelungen:

  • PCR-Tests: Der PCR-Test darf bis zu 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen worden sein.
  • Schnelltests: Der Schnelltest muss bei anerkannten Testzentren höchstens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen worden sein.
  • Selbsttests: können leider nicht akzeptiert werden
  • Vollständig geimpfte (ab 15. Tag nach der 2.Impfung) und genesene Personen, Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.

Die jeweiligen Nachweise müssen der Übungsleiterin/dem Übungsleiter unaufgefordert vorgezeigt werden.

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