neue Corona-Regeln - 3G+ und FFP2 Maskenpflicht
Der Bayerische Landtag hat beschlossen, dass die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum Samstag, 6. November geändert wird. Die Krankenhausampel wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Laut den Regelungen der Infektionsschutzverordnung gilt ab 6. November die gelbe Stufe und damit gehen folgende Änderungen einher:
Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske).
Die Teilnahme am Sport ist nur noch für geimpfte, genesene oder Personen mit negativem PCR-Testergebnis möglich. Ein PCR-Test ist für 48 Stunden gültig.
Ausgenommen von der Regelung sind nach wie vor noch nicht eingeschulte Kinder, sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden. Als Nachweis gilt hier der Schülerausweis. Outdoor kann weiterhin ohne 3G-Regel gesportelt werden.