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Krankenhausampel auf rot

Nach Auskunft des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege steht ab morgen (9.11.2021) die Krankenhausampel auf rot, was sehr einschneidende Konsequenzen hat:

  • Wie bei der Stufe gelb gilt auch bei der Stufe rot die FFP2-Maskenpflicht.
  • 2G-Regel ab dem 12. Geburtstag. Am Sport dürfen nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen. Es zählen keine Tests mehr, weder PCR-, noch Schnell- oder Selbsttests.
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schüler bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, dürfen auch bei 2G Sport treiben.

Bleibt gesund und haltet durch!

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