Ihre Fragen - unsere Antworten

Gibt es Beitragsermäßigung und wie komme ich daran?

Für volljährige Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Behinderte bieten wir ermäßigte Beiträge an. Nur, wenn Sie uns die aktuell gegebene Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen rechtzeitig zusenden bzw. abgeben, kann für Sie der ermäßigte Beitrag zum Tragen kommen. Rechtzeitig heißt, bis mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen turnusgemäßen Einzug, also bis zum 15. Juni bzw. 15. Dezember.

Bei Vorlage des Nachweises ist unbedingt dessen Gültigkeit zu beachten. Manche Nachweise haben eine unbegrenzte Gültigkeit (z.B. unbefristete Schwerbehindertenausweise), manche Nachweise eine längere Gültigkeit (z.B. Ausbildungsnachweise) und manche Nachweise eine relativ kurze Gültigkeit (z.B. Immatrikulationsbescheinigungen).

Auch Ehepartner / Lebenspartner können den ermäßigten Beitrag zahlen, sofern der andere Teil des Paares den jeweiligen vollen Beitrag zahlt. Ist dieser/diese bereits ermäßigt, kann keine weitere Ermäßigung erfolgen. Als Ehepartner/Lebenspartner gelten Personen mit gleichem Nachnamen, gleicher Wohnadresse oder gleichem Konto.

Ist die Zugehörigkeit an einem Beitragseinzugstermin nicht nachgewiesen, wird der reguläre Beitrag angerechnet und rückwirkend auch nicht mehr gewährt.

Unsere Sponsoren:

Logo RGB einzeilig links pos