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Corona Anpassungen und Schließsystem

Wir wünschen Dir ein gutes, vor allem gesundes neues Jahr und hoffen, Dich möglichst häufig beim Sport zu treffen.

Corona-Regelungen
Das bayerische Kabinett hat heute folgendes beschlossen:

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch). Dazu muss ein Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
  • Die Ausnahme von 2Gplus bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
  • Damit gilt indoor weiterhin 2Gplus und outdoor 2G.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Januar 2022

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