Aktuelles

Aus unserer Abteilung: Fitness-Haeberlstrasse

Licht in Sicht - Fitness Indoorbetrieb startet wieder am Mittwoch, 12.5.21

Licht in Sicht - wir können mit Auflagen unseren Fitnesbetrieb ab Mittwoch, 12.5.21, wieder aufnehmen!

Es darf jede/-r trainieren die/der:

  • ein negatives tagesaktuelles (max. 24h) Schnelltest Ergebnis vorweisen kann
  • ein negatives PCR Testergebnis (max. 48h)
  • eine zweifach Impfung nachweisen kann (14 Tage nach zweiter Impfung)
  • als Genesene gelten (max. 6 Monate nach Infektion)
  • genaue Infos dazu unten...

Öffnungszeiten:

Nachdem die schnelle Öffnung uns jetzt auch überrascht hat starten wir so:

Mo-Fr von 9.00-21.00 Uhr

Sa, So und feiertags von 10.00-16.00 Uhr

Voranmeldung ist vorerst nicht nötig.

Bei großer Nachfrage, und wenn wir eure Betreuung gewährleisten können, werden wir die Öffnungszeiten erweitern.

Das Hygienekonzept ist nahezu indentisch zu dem vom letzten Jahr. Informationen dazu bekommst du am Check In.

Maske ist in den Gängen aber nicht auf der Trainingsfläche nötig.

Umkleiden (9 pro gleichzeitig) und Duschen (4 pro gleichzeitig) sind wieder geöffnet.

Wir freuen uns dich wieder auf unseren frisch renovierten Trainingsflächen begrüßen zu dürfen.

Bleib gesund!

hier noch genauere Informationen wer trainieren darf:

Sport beim Inzidenzwert zw. 50-100

mit Testung

  • kontaktfreier Sport indoor bei Vorliegen eines neg. Testergebnis aller Teilnehmer (inkl. Trainer; oder Trainer trainiert selbst nicht mit, dann genügt eine medizinische Gesichtsmaske für ihn.)

Wird indoor kontaktfreier Sport angeboten, müssen die Trainer sich die Testnachweise zeigen lassen.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • PCR-Tests: Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen worden sein.
  • Schnelltests: Antigentests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen worden sein.
  • Geimpfte und genesene Personen sind vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.
  • Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
  • Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.

Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.

 

 

Unsere Sponsoren:

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