Ihre Fragen - unsere Antworten

Verletzt, schwanger, Ausland - wann und wofür gibt es Beitragsbefreiung?

Für genau diese drei Fälle können wir Dich vom Beitrag befreien. Wenn Du aufgrund von Verletzung oder Krankheit längere Zeit (mindestens einen Monat) keinen Sport ausüben kannst, lege uns ein ärztliches Attest vor, aus welchem sowohl die Sportunfähigkeit als auch der Zeitraum dafür hervorgeht.

Bei Schwangerschaft reiche uns einen Nachweis ein, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Wir können Dich max. drei Monate vor dem Entbindungstermin und max. sechs Monate nach dem Entbindungstermin beitragsfrei führen.

Und wenn Du für längere Zeit nicht im Lande bist (mind. ein Monat), lass uns einen Nachweis über die Dauer Deiner Abwesenheit zukommen.

Die Nachweise müssen bei uns bis spätestens drei Monate nach dem Ereignis eingehen, damit wir sie berücksichtigen können. Bereits gezahlte Beiträge für diese Zeiträume werden als Guthaben auf Deinem Beitragskonto gutgeschrieben.

Unsere Sponsoren:

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